Hausordnung des Gymnasiums Lappersdorf

In unserem Schulhaus leben viele Menschen zusammen. Lehrkräfte, Schüler und Eltern haben gemeinsam einige besonders wichtige Regeln zusammengestellt, die uns allen dieses Zusammenleben erleichtern sollen.

 

Wir wollen eine freundliche, rücksichtsvolle Schulgemeinschaft.

Höfliche Umgangsformen, Respekt und Hilfsbereitschaft sind grundlegend für eine gute Schulgemeinschaft. Dazu gehört

  • freundliches Grüßen.
  • eine Sprache, die andere nicht verletzt oder beleidigt.
  • Hilfsbereitschaft und Rücksicht.
  • Bereitschaft zum Dialog und zum gegenseitigen Zuhören.

 

Wir wollen eine saubere, umweltfreundliche Schule.

  • Abfall wird in die dunklen Müllbehälter geworfen, Papiermüll kommt in die weißen Müllbehälter.
  • Kaugummis sind im Schulgebäude verboten.
  • Rauchen ist auf dem Schulgelände verboten.
  • Das Klassenzimmer wird von jedem einzelnem Schüler und vom Ordnungsdienst sauber gehalten.
  • Beschmutzung und Beschädigung von Schuleigentum (insbesondere der Toiletten) wird unter anderem mit Sozialdienst am Nachmittag geahndet.
  • Das Eigentum des Landkreises (Schulbücher, Schulmöbel, Ausstattungen des Schulgebäudes bzw. -geländes) und das Eigentum der Mitschüler und Mitschülerinnen werden geachtet. Für Sachbeschädigungen wird Schadensersatz geleistet.

 

Wir wollen eine sichere Schule.

  • Aggressives Verhalten und Mobbing wird nicht toleriert und umgehend geahndet.
  • Es ist verboten, Messer, Feuerzeuge, Zündhölzer, Laserpointer und andere gefährliche Gegenstände mitzubringen.
  • Auf dem Schulgelände werden Fahrräder grundsätzlich geschoben. Alle Fahrräder und Motorroller werden an den vorgesehenen Stellplätzen abgestellt. Sie sollten gegen Diebstahl gesichert sein. Alle Zugangswege und die Eingangsbereiche sind wegen feuerpolizeilicher Vorschriften von Fahrzeugen aller Art freizuhalten.
  • Schultaschen werden in oder vor dem Unterrichtsraum, in dem der Schüler war, deponiert. 
  • Treppen und Fluchtwege müssen freigehalten werden.
  • Unfälle in der Schule oder auf dem Schulweg müssen aus versicherungstechnischen Gründen auf dem Sekretariat gemeldet werden.
  • Das Bringen und Abholen von Schülerinnen und Schülern mit dem PKW erfolgt in der Kurzparkzone vor dem Haupteingang, nicht an der Bushaltestelle und nicht auf dem Lehrerparkplatz.
  • Um Diebstählen vorzubeugen, sollen Wertsachen aller Art, vor allem Geld, nur mitgebracht werden, wenn es unbedingt nötig ist. Für Wertsachen und Garderobe wird keine Haftung übernommen.
  • Aggressives Verhalten und Gewalt gegen Mitschülerinnen oder Mitschüler ist Körperverletzung und wird geahndet.
  • Bei Schnee und Eisglätte sind die Stufen und der oberer Teil des Pausenhofs auch ohne Absperrband gesperrt. Das Werfen von Schneebällen ist wegen der Verletzungsgefahr verboten.
  • In den Fachräumen gelten die entsprchenden Fachraumordnungen.

 

Wir wollen ein gutes Arbeitsklima und erholsame Pausen in unserer Schule.

  • Alle Schülerinnen und Schüler finden sich morgens fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn in den Klassenräumen ein. Ist eine Lehrkraft fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht in der Klasse anwesend, so verständigen die Klassensprecher das Sekretariat.
  • Der erste Gong beendet die Pause, auch das Tischtennisspielen.
  • Während der Unterrichtszeit und in der ersten und zweiten Pause ist es Schülern nicht erlaubt, das Schulgrundstück zu verlassen. Nach Ende des stundenplanmäßigen Fachunterricht, also nach der 6. bzw. 7. Stunde, dürfen die Schülerinnen und Schüler in der unterrichtsfreien Zeit das Schulgelände verlassen, es sei denn, die Eltern stellen einen formlosen Antrag, dass ihr Kind das Schulgelände nicht verlassen soll.
  • In den Pausen halten sich alle Schülerinnen und Schüler im Pausenhof und in der Aula auf. Der erste und zweite Stock mit Ausnahme der Bibliothek sind gesperrt.
  • Um Verletzungen zu vermeiden, ist das Laufen in der Aula nicht erlaubt.
  • In der Mittagspause ist der Aufenthalt nur in folgenden Räumen gestattet: in der Aula, der Mensa, den Sofaecken und dem Hausaufgabenraum (2.03). Dabei ist der Pausenhof der Raum für Bewegung und Spiel, der 1. Stock (Sofaecke, Ganztagesbereich) ist der Raum für Ruhe und Entspannung.

 

Wir vertrauen in die Schulgemeinschaft.

  • Bilder und Videos aus der Schule dürfen nicht in soziale Netzwerke wie Facebook oder WhatsApp hochgeladen werden.
  • Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobiltelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, ausgeschaltet. Standby genügt nicht. Eine Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten. Bei Zuwiderhandlung wird ein Mobiltelefon oder sonstiges digitales Speichermedium vorübergehen einbehalten und das Fehlverhalten mit einem Verweis geahndet. Es wird nur von der Schulleitung wieder ausgehändigt. Ein nicht ausgeschaltetes Mobiltelefon oder digitales Speichermedium in Prüfungssituationen wird als Unterschleif gewertet. Schüler/innen der Q11 und Q12 ist es erlaubt, in den Aufenthaltsräumen der Oberstufe das Handy in angemessener Lautstärke zu nutzen. Vor dem Schulgebäude darf vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsschluss das Handy benutzt werden. Ein nicht ausgeschaltetes Mobiltelefon oder digitales Speichermedium in Prüfungssituationen wird als Unterschleif gewertet.

 

Verstöße jeglicher Art gegen die Schulordnung werden unter anderem mit Sozialdienst für die Schulgemeinschaft geahndet. Diese Schulordnung wurde am 03.07.2013 vom Schulforum festgesetzt und am 03.02.2016, 12.09.2016, 29.04.2019 und 09.07.2020 ergänzt.

gez. B. Ruckdäschel, Schulleiterin